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VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07 Ge |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
AusglLeistG § 1 Abs 4
Ausgleichsleistungsrecht; Vorschubleisten; erheblich; tätige Reue; Kreisleiter; NSDAP; Parteiredner - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorschubleisten; erheblich; tätige Reue; Kreisleiter; NSDAP; Parteiredner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 11.12.1990 - 11 B 86.02669
Auszug aus VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07
Soweit die Klägerin meint, die Tätigkeiten ihres Vaters seien später durch einen Gesinnungswandel und seine Taten wieder rückgängig gemacht worden, ist zunächst fraglich, ob ein festgestelltes erhebliches Vorschubleisten durch einen späteren Widerstand gegen die Gewaltherrschaft im Sinne einer tätigen Reue ausgeglichen werden kann (…vgl. Kimme, Offene Vermögensfragen, Band III, Stand: November 2007, § 1 AusglLeistG Rn. 155, wonach unter Bezugnahme auf BGH RzW 1957, 55 und VGH München, Urteil vom 11. Dezember 1990 - 11 B 86/02669, LKV 1991, 240 dafür eine entsprechende gesetzliche Regelung fehlt). - BVerwG, 17.03.2005 - 3 C 20.04
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; …
Auszug aus VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07
Wie das Bundesverwaltungsgericht in einem grundlegenden Urteil vom 17. März 2005 - 3 C 20.04 - (BVerwGE 123, 142) entschieden hat, setzt ein Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG in objektiver Hinsicht voraus, dass nicht nur gelegentlich oder beiläufig, sondern mit einer gewissen Stetigkeit Handlungen vorgenommen wurden, die dazu geeignet waren, die Bedingungen für die Errichtung, die Entwicklung oder die Ausbreitung des nationalsozialistischen Systems zu verbessern oder Widerstand gegen dieses System zu unterdrücken, und dies auch zum Ergebnis hatten. - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94
Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall
Auszug aus VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07
Bei der Prüfung des Vorliegens eines Anspruchsausschlusses ist auch derjenige einzubeziehen, auf den die entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder - hoheitlicher Grundlage abgezielt hat, selbst wenn er im Zeitpunkt der Enteignung bereits verstorben war (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2004 - 7 C 14.94, BVerwGE 96, 253; Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 16.04 - ZOV 2005, 231 und Urteil vom 23. Februar 2006 - 3 C 22/05 -).
- BVerwG, 14.12.2006 - 3 C 36.05
Dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten; erhebliches …
Auszug aus VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07
In seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht zur Präzisierung des Begriffs des erheblichen Vorschubleistens ausgeführt, dass dies bei einer langjährigen Tätigkeit als Gauredner der NSDAP anzunehmen ist (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2006 - 3 C 36/05 - NJW 2007, 1607). - BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 16.04
Entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder …
Auszug aus VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07
Bei der Prüfung des Vorliegens eines Anspruchsausschlusses ist auch derjenige einzubeziehen, auf den die entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder - hoheitlicher Grundlage abgezielt hat, selbst wenn er im Zeitpunkt der Enteignung bereits verstorben war (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2004 - 7 C 14.94, BVerwGE 96, 253; Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 C 16.04 - ZOV 2005, 231 und Urteil vom 23. Februar 2006 - 3 C 22/05 -). - BVerwG, 01.08.2007 - 5 B 148.07
Zulassung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei Vorliegen …
Auszug aus VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07
Auch Ämter und Funktionen unterhalb der Gauebene auf der mittleren Ebene können den Ausschlusstatbestand erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 B 148/07 -), wobei ehrenamtliche oder nach geordnete Parteifunktionen auf Kreisebene dafür allerdings nicht ausreichen (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2007 - 5 B 88.06 -). - BVerwG, 20.03.2007 - 5 B 88.06
Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichsleistung nach Maßgabe des …
Auszug aus VG Gera, 29.01.2009 - 6 K 189/07
Auch Ämter und Funktionen unterhalb der Gauebene auf der mittleren Ebene können den Ausschlusstatbestand erfüllen (BVerwG, Beschluss vom 1. August 2007 - 5 B 148/07 -), wobei ehrenamtliche oder nach geordnete Parteifunktionen auf Kreisebene dafür allerdings nicht ausreichen (BVerwG, Beschluss vom 20. März 2007 - 5 B 88.06 -).